Bands brauchen
Öffentlichkeit, ein Publikum. Sind sie gut, können
Sie ihren Fans durchaus Botschaften rüberbringen. Vor
nichts hatte die Führung der verflossenen DDR mehr Angst,
als vor solch unkontrolliertem Einfluß. Grund genug,
der Szene besondere Aufmerksamkeit zu widmen. In Abschriften
einiger weniger Dokumente der umfänglichen Stasi-Akte
von Hans-Jürgen "Männe" Knobloch ist das
mit dessen freundlicher Genehmigung nachzulesen. Die Texte
wurden wörtlich übernommen, lediglich Rechtschreibung
und Interpunktion wurden korrigiert. Notwendige Erklärungen
sind in Klammern andersfarbig eingefügt.
Mitteilung von
Heinz-Gerold Briese, Leiter der Abteilung Kultur beim Rat
des Kreises Görlitz, an die Kreisdienststelle Görlitz
des Ministeriums für Staatssicherheit:
| Heinz-Gerold Briese am 7.2.1972 an die MfS-Dienststelle Görlitz |
Görlitz,
den 7.2.1972
Lt. Mitteilung des VPKA Görlitz vom 18.1.1972
ist gegen den Leiter der Kapelle „Meteor-Quintett“,
Kollegen Hans-Jürgen Knobloch, wohnhaft in Reichenbach,
Görlitzer Str. 5, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
worden wegen Alkohol am Steuer...
Daraufhin wurde von uns die Spielerlaubnis eingezogen. Er war damit nicht einverstanden und hat sich zweimal
beschwerdeführend an uns gewandt. Bei diesen Aussprachen haben wir ihm mitgeteilt:
Die Spielerlaubnis erhält er erst wieder, wenn
er uns den Beweis erbringt, dass er nach Abschluss
seines Ingenieur-Studiums einer geregelten Arbeit
nachgeht. Vom Betrieb muss uns die Befürwortung
vorgelegt werden, dass er nebenberuflich Tanzmusik
ausüben darf. Nach der Urteilsverkündung werden wir festlegen,
ob er bis zur Erteilung der Spielerlaubnis eine befriste- te
Spielerlaubnis von uns ausgehändigt bekommt.
Es wurde ihm von uns nahegelegt, vorübergehend
einen Ersatz- musiker an seiner Stelle in die Kapelle
aufzunehmen. Vorübergehend – um die nächsten Einsätze
durchführen zu können – erhält
er von uns bis Mitte Februar eine befristete Spielerlaubnis.
Die Veranstaltungen, an denen er noch mitwirken kann,
sind von uns festgelegt worden. Auch damit erklärte sich Herr Knobloch nicht
einverstanden und beklagte sich darüber, dass
er doppelt bestraft wird (einmal als Bürger durch
das Gericht, einmal als Musiker durch uns). Auch darüber haben wir nochmals mit ihm gesprochen.
Trotzdem sieht er unsere Festlegungen als nicht gerechtfertigt
an. Ein Rechtsanwalt – Name hat er uns nicht
gesagt – soll angeblich unsere Festlegungen
auch nicht als rechtmäßig anerkannt haben.
(Handschriftlich unterschrieben) Briese |
Handschriftliche Aktennotiz von Ultn. Schwarz, Dienststelle
Görlitz des Ministeriums für Staatssicherheit
| Aktennotiz 14.5.1973 Ultn. Schwarz, MfS-Diensstelle Görlitz |
Görlitz, den 14.5.73
Aktennotiz zur Person
Knobloch, Hans-Jürgen
Durch „FIM Bergen“ wurde bekannt, dass
Knobloch in seiner Funktion als Leiter der Laientanzkapelle
einer Mitwirkung an den X. WfS (X. Weltfestspiele
der Jugend und Studenten 1973 in Ost-Berlin) mit seiner
Kapelle negativ gegenübersteht.
Er versuchte, in geführten Aussprachen seine
Mitwirkung von finanziellen Forderungen abhängig
zu machen. Weiterhin vertrat er die Auffassung, dass
die vorgegebenen DDR-Titel unmodern sind, der Drang
der Jugend nach VE-Titeln (verbotenene
Einfuhr >> Westtitel, die in der DDR nicht verlegt
waren und somit nicht gespielt werden durften) wäre unverkennbar.
Mit „FIM Bergen“ wurde abgesprochen,
Knobloch von der Teilnehmerliste zu streichen.
Schwarz / Ultn |
Handschriftliche Aktennotiz von Ultn. Schwarz, Dienststelle
Görlitz des Ministeriums für Staatssicherheit:
| Aktennotiz 2.8.1974 Ultn. Schwarz, MfS-Diensstelle Görlitz |
Dienststelle
Görlitz Görlitz, den 2.8.74
Knobloch, Hans-Jürgen
Durch GMS/KP Person aus Reichenbach wurde bekannt,
dass Knobloch, Hans-Jürgen, 4.3.1947, w.h. Reichenbach,
Görlitzer Str. 5, zu den Nichtwählern der
letzten Wahl zählte.
Schwarz / Ultn. |
Fortsetzung rechte Spalte  |
|
Bandabschrift von Oltn. Urbanski, Dienststelle Görlitz
des Ministeriums für Staatssicherheit:
| Bandabschrift Oltn. Urbanski 4.4.1975 MfS-Dienststelle Görlitz |
Dienststelle Görlitz
Görlitz, den 4.4.1975 ur. ED 7065
Bandbericht FIM „Bergen“ vom 03.04.75
Einschätzung Bezirksleistungsvergleich Tanzmusik
21.-23.03.75 in Riesa
Aus dem Kreis Görlitz nahm die Amateur-Tanzkapelle
„Reflektion“ (eigentlich Reflexion), Leiter
Knobloch, an diesem Leistungsvergleich teil. Insgesamt
waren 16 Kapellen zur Einstufung in die Sonderstufe
angetreten. Um das Ergebnis gleich zu sagen, von den
16 haben nur 4 die Sonderstufe erreichen können,
darunter die „Reflektion“ welche den ersten
Platz insgesamt belegen konnte und den Preis des Stahl-
und Walzwerkes Riesa entgegennehmen konnte und auch
noch für eine gute Eigenkomposition ausgezeichnet
wurde.
Insgesamt waren sehr ordentliche Leistungen zu hören,
obwohl in Frage gestellt ist, dass die Kapellen, so
wie wir sie beim Leistungsvergleich gehört haben,
auch in der Praxis so arbeiten, zumindest was die
Kapelle „Reflektion“ betrifft, bestehen
die größten Bedenken in dieser Hinsicht.
Wir hatten Gelegenheit, mit Knobloch und Knothe und
anderen Mitgliedern der Kapelle zu diskutieren. Interessant
war, dass Knobloch gegenüber dem Sekretär
für Kultur und Bildung der FDJ-Kreisleitung,
Werner Jeschkowski, darzulegen versuchte, weshalb
er 1974 nicht wählen gewesen ist. Er stellte
es so dar, dass er durch ein Versehen den Wahlschein
nicht bekommen hat, er wohnt in Reichenbach und arbeitet
in Radeberg. Im Verlauf dieser Unterhaltung dieser
Unterhaltung stellte er den Bürgermeister als
Trottel und Bürokraten dar. Jeschkowski hat sich
bemüht, Knobloch klarzumachen, dass er nicht
im Sinne eines ordentlichen Staatsbürgers gehandelt
hat...
Insgesamt muss man feststellen, dass die Vertreterin
des Kreiskabinetts für Kulturarbeit, Kollegin
Barg, Ingrid, die politisch-ideologische Situation
in der Kapelle „Reflektion“ falsch einschätzt,
statt dem Knobloch auch die Meinung zu sagen für
sein nicht gutes politisches Verhalten als Staatsbürger,
versuchte sie, diese Angelegenheit zu bagatellisieren.
Sie wollte sich auch dafür verwenden, dass Knothe
evtl. später einberufen wird und gab also zu
verstehen, dass sie sich bemühen wollte, dass
diese Kapelle eingesetzt wird.
Endgültig können wir sagen, dass nach Absprache
mit dem Bezirkskabinett für Kulturarbeit in Dresden,
Gen. Gerhard Fillebrand, am 02.04.1975 bei einer Beratung
des Org.-Büros Zittau entschieden wurde, dass
diese Kapelle nicht auftritt.
Begründet wurde diese Entscheidung mit der Unsicherheit,
die durch den Wegfall des Bassgitarristen Ulli Knothe
entsteht und wir eine solche Unsicherheit nicht in
Kauf nehmen können. Mit dieser Entscheidung wurde
gleichzeitig der Auftrag des Ministeriums für
Staatssicherheit, Dienststelle Görlitz, erfüllt,
mit welcher vorher entsprechende Absprachen getroffen
wurden.
gez. „Bergen“
f.d.r.d.a.
(handschriftlich) Urbanski |
Handschriftlicher Bericht FIM Bergen vom 07.08.1975:
| Bericht FIM "Bergen" 7.8.1975 an MfS-Dienstelle Görlitz |
ED 7065
Bericht
In der vergangenen Woche (297.75) erhielt ich davon
Kenntnis, dass dem Kapellenleiter H.J. Knobloch von
der Amateurtanz- kapelle „Reflexion“ durch
den Leiter der Abteilung Kultur des Rates des Kreises
Görlitz, Gen. Werner Klay, die Spielerlaubnis
entzogen wurde. Anlass dazu war die Feststellung, dass K. gegenwärtig
in keinem Arbeitsrechtsverhältnis steht. Er soll in seinem Betrieb in Radeberg gekündigt
haben, weil er keinen unbezahlten Urlaub erhalten
hat, den er zur Auflösung des Haushaltes seiner
kürzlich in Reichenbach verstorbenen Mutter benötigte.
Bei der zwischen Gen. Klay und K. durchgeführten
Aussprache soll es sehr heftig zugegangen sein. Es
wurde außerdem in diesem Zusammenhang festgestellt,
dass K. in seiner Spielerlaubnis für den Zuschlag
als Kapellenleiter 50% eingetragen hat, so dass er
mehr Geld bezieht, als ihm lt. Einstufung zusteht.
Bei der Aussprache war die Position Knoblochs so,
dass er den Standpunkt vertrat, dass er nicht die
Pflicht habe zu arbeiten, sondern das „Recht
auf Arbeit“! Wie bekannt wurde, will Knobloch
die Prüfung als Berufsmusiker machen!
Leider wurde die durchaus richtige Handlungsweise
des Gen. Klay nicht mit allen Konsequenzen weitergeführt.
Knobloch war für die Dorffestspiele in Girbigsdorf
am 2. oder 3.8.75 vertraglich gebunden. Da ihm vorher
die Spielerlaubnis entzogen worden war, konnte er
diesen Vertrag nicht realisieren. Auf Drängen
des Bürgermeisters von Girbigsdorf wurde ihm
vom Rat des Kreises Görlitz eine Sondergenehmigung
zum Spielen erteilt.
Wenn die Eintragung des 50% Kapellenleiterzuschlag
in die Spielerlaubnis durch Knobloch selbst erfolgt
ist, stellt diese Handlung ein strafrechtlich zu verfolgendes
Delikt dar! Die Kapelle ist meines Wissens nach zu den 16. Arbeiterfestspielen
delegiert! Auch in dieser Beziehung müssten ja
entsprechende Schritte eingeleitet werden.
Görlitz, den 7.8.75
Bergen
Schw. f. AS |
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