| Spielerlaubnis, auch "Pappe" |


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Die Bands der 50er bis 80er im Osten Deutschlands spielten unter Bedingungen,
die heute nur schwer vorstellbar sind - im Positiven wie
im Negativen:
Muggen über Muggen*...
(Mugge= Musikalisches Gelegenheitsgeschäft)
CD-Player, iPod und Diskotheken waren entweder noch nicht erfunden oder nicht zur beschaffen. Das hieß,
wer tanzen wollte, war auf die handwerklichen Dienste
von Musikern angewiesen. Und die wurden in beachtlicher Zahl
benötigt, wie das Beispiel Görlitz zeigt:
Tägliche Tanzveranstaltungen gab es in den Etablissements
Hotel "Stadt Dresden", Hotel "Haus des Handwerks", Hotel "Gör- litzer
Hof", "Stadtcafe", "Taverne", "Bürgerstübel", "Goldener
Engel". Wöchentlich 2 - 3 Tanzabende boten "Haus der Jugend"
genannt "Schuppen", "Konzerthaus", "Zwei Linden", Kulturhaus "Hans Georg
Otto", "KEMA-Klubhaus", "Karl-Marx-Klubhaus" u.a.
Es wurden folglich jede Menge Musiker gebraucht, und es gab
sie auch.
Es versuchten sich viele an einem Instrument. Ihrem kulturellen
Horizont hat das auch dann nicht geschadet, wenn es am Ende
nicht zum Musiker reichte.
Diese für Musiker eigentlich paradiesische Situation
endete in den 80er Jahren mit der technischen Entwicklung
und dem Ent- stehen erst mobiler, nach der Wende auch ortsfester
Disko- theken.
Ost-Musiker an der kurzen Leine...
Dass die Bedingungen für die Musiker in der real existierenden
DDR nicht zu para- diesisch wurden, dafür sorgten die
Kultur-(=Partei-) Funktionäre mit diversen Regularien
und Schikanen: Am bekanntesten ist wohl die Regelung, wonach generell
60% des Repertoires aus Titeln von DDR-Komponisten zu bestehen hatten. Die restlichen 40% durften aus der Zeit vor
1949, dem DDR-Gründungsjahr, oder aus dem Westen
stammen. Letztere aber nur, wenn sie in der DDR verlegt waren.
60% des Repertoires hätte folglich kaum einer gekannt,
denn man orientierte sich fast ausschließlich an westlichen
Hitparaden.
Was blieb den Bands übrig? Sie setzten sich über
die Vorschrif- ten hinweg. Und das mit dem Risiko, ein Auftrittsverbot
einzufangen, wenn sie erwischt wurden. Sie akzeptierten dafür sogar, anlässlich so genannter gesellschaftlicher
Höhepunkte "spontane" Texte zu unterschreiben, die ihnen
von den Kreis- kabinetten für Kulturarbeit als eigenes
Elaborat untergejubelt wurden, wie das überzeugende
Beispiel eines "Kampfprogram- mes" (rechter Tab) zeigt.
Ausscheide zwischen Bands gab es auf Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene. Hier z.B. Presseberichte über HonkyTonky:
Presse-Info (1).pdf Presse-Info (2).pdf Presse-Info (3).pdf Presse-Info (4).pdf Presse-Info (5).pdf
Die Bands erfreuten sich natürlich auch der ausgezeichneten
Aufmerksamkeit durch die Sicherheitsorgane der DDR. So gab
es IM´s auch in der Szene (IM >>
Informeller Mitarbeiter, kurz: Spitzel).
So schrieb ein
IM Artur Abendroth (ein auch heute noch bekannter Musiker der Oberlausitz) fleißig herabwürdigende
Berichte über einen Kollegen seiner eigenen Band. Aber
die Stasi hatte auch unmittelbaren Einfluß,
ob eine Band oder ein Musiker die Spielerlaubnis bekam oder
nicht und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Sie bestimmte
letztendlich auch, ob eine Band bei herausgehobenen Veranstaltungen
auftreten durfte oder nicht. Ein typisches Beispiel unter  Tab "Bands und Stasi"
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Vor die Amateurmusikerlaufbahn hatten die Funktionäre
zudem eine "Einstufung" gesetzt. Bestand man diese, gab es
die soge- nannte Spielerlaubnis, auch "Pappe" genannt, die zur Ausübung von
Tanzmusik berechtigte (siehe linke Spalte). In ihr war ein Stundensatz
festgeschrieben, der vom Veranstalter gefordert werden durfte.
Er lag zwischen 3,00 und 7,50 Mark, zuletzt 8,50 Mark. Die
Gage eines fünfstündigen Tanzabends läßt
sich dar- aus errechnen. Leider befanden über die Qualität
einer Band weniger Fachleute, als Funktionäre.
Die DDR-Wirtschaft konnte den Musikern weder ordentliche
Instrumente, geschweige denn sonstiges Gerät zur Verfügung
stellen. Notgedrungen duldete der Staat
Schwarzimporte aus dem Westen, welche natürlich voll zu Lasten der Musiker gingen:
Das so erworbende Equipment war zum Kurs
von anfangs 1:6, später bis 1:10 (DM zu Ostmark) zu berappen.
Ein Yamaha-Synthi DX 7 kostete auf diese Weise zwischen
20.000,- und 30.000,- Ostmark. Und das bei einem durchschnittlichen
Einkommen des DDR-Werktätigen von 800,- Mark monatlich, vom Musikernebeneinkommen
ganz zu schweigen.
Was bleibt?
Es bleibt die Erinnerung an eine große Zeit der Livemusik.
Und es gibt Hoffnung:
Immer wieder entstehen neue Bands mit teils beachtlichem
Niveau. Der Erfolg von Livenächten in Kneipen vieler
Oberlau- sitzer Städte wie Bautzen, Görlitz und
Zittau lassen auf zuneh- mende Akzeptanz live gespielter Musik
schließen. Beim Publi- kum ohnehin und bei Gastronomen hoffentlich
auch. |
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Wie anderswo auch, unternahm das MfS (Ministerium
für Staatssicherheit) alles, die volle Kontrolle
über die Kulturszene zu behalten. Und
es fanden sich auch immer wieder Musiker und
Funktionäre, die sich nicht zu schade waren, einschlägige Informationen zu liefern.
Das konnten private Fehden zwischen Musikern
sein, wie bei "IM Artur Abendroth",
einem ziemlich bekannten Musiker aus der Region,
oder einfach nur Charaktermängel
und dumpfe weltanschauliche Verbohrtheit wie
bei "FIM Bergen" alias Richard Bothge. Und oft waren es Musikerkollegen oder Funktionäre, denen man das nie zuge- traut hätte. Wie eben auch in den beiden hier genannten Fällen.
Bands brauchen
Öffentlichkeit, ein Publikum. Sind sie gut, können
Sie ihren Fans durchaus Botschaften rüberbringen. Vor
nichts hatte die Führung der verflossenen DDR mehr Angst,
als vor solch unkontrolliertem Einfluss. Grund genug,
der Szene besondere Aufmerksamkeit zu widmen. In Abschriften
einiger weniger Dokumente der umfänglichen Stasi-Akte
von Hans--Jürgen ("Männe") Knobloch kann das
mit dessen freundlicher Genehmigung nachgelesen werden. Die Texte
wurden wörtlich übernommen, lediglich Rechtschreibung
und Interpunktion wurden korrigiert. Notwendige Erklärungen
sind in Klammern andersfarbig eingefügt.
Mitteilung von
Heinz-Gerold Briese, Leiter der Abteilung Kultur beim Rat
des Kreises Görlitz, an die Kreisdienststelle Görlitz
des Ministeriums für Staatssicherheit:
| Heinz-Gerold Briese am 7.2.1972 an die MfS-Dienststelle Görlitz |
Görlitz,
den 7.2.1972
Lt. Mitteilung des VPKA Görlitz vom 18.1.1972
ist gegen den Leiter der Kapelle „Meteor-Quintett“,
Kollegen Hans-Jürgen Knobloch, wohnhaft in Reichenbach,
Görlitzer Str. 5, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
worden wegen Alkohol am Steuer...
Daraufhin wurde von uns die Spielerlaubnis eingezogen. Er war damit nicht einverstanden und hat sich zweimal
beschwerdeführend an uns gewandt. Bei diesen Aussprachen haben wir ihm mitgeteilt:
Die Spielerlaubnis erhält er erst wieder, wenn
er uns den Beweis erbringt, dass er nach Abschluss
seines Ingenieur-Studiums einer geregelten Arbeit
nachgeht. Vom Betrieb muss uns die Befürwortung
vorgelegt werden, dass er nebenberuflich Tanzmusik
ausüben darf. Nach der Urteilsverkündung werden wir festlegen,
ob er bis zur Erteilung der Spielerlaubnis eine befristete
Spielerlaubnis von uns ausgehändigt bekommt.
Es wurde ihm von uns nahegelegt, vorübergehend
einen Ersatz- musiker an seiner Stelle in die Kapelle
aufzunehmen. Vorüber- gehend – um die nächsten Einsätze
durchführen zu können – erhält
er von uns bis Mitte Februar eine befristete Spielerlaubnis.
Die Veranstaltungen, an denen er noch mitwirken kann,
sind von uns festgelegt worden. Auch damit erklärte sich Herr Knobloch nicht
einverstanden und beklagte sich darüber, dass
er doppelt bestraft wird (einmal als Bürger durch
das Gericht, einmal als Musiker durch uns). Auch darüber haben wir nochmals mit ihm gesprochen.
Trotzdem sieht er unsere Festlegungen als nicht gerechtfertigt
an. Ein Rechtsanwalt – Name hat er uns nicht
gesagt – soll angeblich unsere Festlegungen
auch nicht als rechtmäßig anerkannt haben.
(Handschriftlich unterschrieben) Briese |
Handschriftliche Aktennotiz von Ultn. Schwarz, Dienststelle
Görlitz des Ministeriums für Staatssicherheit
| Aktennotiz 14.5.1973 Ultn. Schwarz, MfS-Diensstelle Görlitz |
Görlitz, den 14.5.73
Aktennotiz zur Person
Knobloch, Hans-Jürgen
Durch „FIM Bergen“ wurde bekannt, dass
Knobloch in seiner Funktion als Leiter der Laientanzkapelle
einer Mitwirkung an den X. WfS (X. Weltfestspiele
der Jugend und Studenten 1973 in Ost-Berlin) mit seiner
Kapelle negativ gegenübersteht.
Er versuchte, in geführten Aussprachen seine
Mitwirkung von finanziellen Forderungen abhängig
zu machen. Weiterhin vertrat er die Auffassung, dass
die vorgegebenen DDR-Titel unmodern sind, der Drang
der Jugend nach VE-Titeln (verbotenene
Einfuhr >> Westtitel, die in der DDR nicht verlegt
waren und somit nicht gespielt werden durften) wäre unverkennbar.
Mit „FIM Bergen“ wurde abgesprochen,
Knobloch von der Teilnehmerliste zu streichen.
Schwarz / Ultn |
Handschriftliche Aktennotiz von Ultn. Schwarz, Dienststelle
Görlitz des Ministeriums für Staatssicherheit:
| Aktennotiz 2.8.1974 Ultn. Schwarz, MfS-Diensstelle Görlitz |
Dienststelle
Görlitz Görlitz, den 2.8.74
Knobloch, Hans-Jürgen
Durch GMS/KP Person aus Reichenbach wurde bekannt,
dass Knobloch, Hans-Jürgen, 4.3.1947, w.h. Reichenbach,
Görlitzer Str. 5, zu den Nichtwählern der
letzten Wahl zählte.
Schwarz / Ultn. |
Fortsetzung rechte Spalte  |
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Bandabschrift von Oltn. Urbanski, Dienststelle Görlitz
des Ministeriums für Staatssicherheit:
| Bandabschrift Oltn. Urbanski 4.4.1975 MfS-Dienststelle Görlitz |
Dienststelle Görlitz
Görlitz, den 4.4.1975 ur. ED 7065
Bandbericht FIM „Bergen“ vom 03.04.75
Einschätzung Bezirksleistungsvergleich Tanzmusik
21.-23.03.75 in Riesa
Aus dem Kreis Görlitz nahm die Amateur-Tanzkapelle
„Reflektion“ (eigentlich Reflexion), Leiter
Knobloch, an diesem Leistungsvergleich teil. Insgesamt
waren 16 Kapellen zur Einstufung in die Sonderstufe
angetreten. Um das Ergebnis gleich zu sagen, von den
16 haben nur 4 die Sonderstufe erreichen können,
darunter die „Reflektion“ welche den ersten
Platz insgesamt belegen konnte und den Preis des Stahl-
und Walzwerkes Riesa entgegennehmen konnte und auch
noch für eine gute Eigenkomposition ausgezeichnet
wurde.
Insgesamt waren sehr ordentliche Leistungen zu hören,
obwohl in Frage gestellt ist, dass die Kapellen, so
wie wir sie beim Leistungsvergleich gehört haben,
auch in der Praxis so arbeiten, zumindest was die
Kapelle „Reflektion“ betrifft, bestehen
die größten Bedenken in dieser Hinsicht.
Wir hatten Gelegenheit, mit Knobloch und Knothe und
anderen Mitgliedern der Kapelle zu diskutieren. Interessant
war, dass Knobloch gegenüber dem Sekretär
für Kultur und Bildung der FDJ-Kreisleitung,
Werner Jeschkowski, darzulegen versuchte, weshalb
er 1974 nicht wählen gewesen ist. Er stellte
es so dar, dass er durch ein Versehen den Wahlschein
nicht bekommen hat, er wohnt in Reichenbach und arbeitet
in Radeberg. Im Verlauf dieser Unterhaltung dieser
Unterhaltung stellte er den Bürgermeister als
Trottel und Bürokraten dar. Jeschkowski hat sich
bemüht, Knobloch klarzumachen, dass er nicht
im Sinne eines ordentlichen Staatsbürgers gehandelt
hat...
Insgesamt muss man feststellen, dass die Vertreterin
des Kreiskabinetts für Kulturarbeit, Kollegin
Barg, Ingrid, die politisch-ideologische Situation
in der Kapelle „Reflektion“ falsch einschätzt,
statt dem Knobloch auch die Meinung zu sagen für
sein nicht gutes politisches Verhalten als Staatsbürger,
versuchte sie, diese Angelegenheit zu bagatellisieren.
Sie wollte sich auch dafür verwenden, dass Knothe
evtl. später einberufen wird und gab also zu
verstehen, dass sie sich bemühen wollte, dass
diese Kapelle eingesetzt wird.
Endgültig können wir sagen, dass nach Absprache
mit dem Bezirkskabinett für Kulturarbeit in Dresden,
Gen. Gerhard Fillebrand, am 02.04.1975 bei einer Beratung
des Org.-Büros Zittau entschieden wurde, dass
diese Kapelle nicht auftritt.
Begründet wurde diese Entscheidung mit der Unsicherheit,
die durch den Wegfall des Bassgitarristen Ulli Knothe
entsteht und wir eine solche Unsicherheit nicht in
Kauf nehmen können. Mit dieser Entscheidung wurde
gleichzeitig der Auftrag des Ministeriums für
Staatssicherheit, Dienststelle Görlitz, erfüllt,
mit welcher vorher entsprechende Absprachen getroffen
wurden.
gez. „Bergen“
f.d.r.d.a.
(handschriftlich) Urbanski |
Handschriftlicher Bericht FIM Bergen vom 07.08.1975:
| Bericht FIM "Bergen" 7.8.1975 an MfS-Dienstelle Görlitz |
ED 7065
Bericht
In der vergangenen Woche (297.75) erhielt ich davon
Kenntnis, dass dem Kapellenleiter H.J. Knobloch von
der Amateurtanz- kapelle „Reflexion“ durch
den Leiter der Abteilung Kultur des Rates des Kreises
Görlitz, Gen. Werner Klay, die Spielerlaubnis
entzogen wurde. Anlass dazu war die Feststellung, dass K. gegenwärtig
in keinem Arbeitsrechtsverhältnis steht. Er soll in seinem Betrieb in Radeberg gekündigt
haben, weil er keinen unbezahlten Urlaub erhalten
hat, den er zur Auflösung des Haushaltes seiner
kürzlich in Reichenbach verstorbenen Mutter benötigte.
Bei der zwischen Gen. Klay und K. durchgeführten
Aussprache soll es sehr heftig zugegangen sein. Es
wurde außerdem in diesem Zusammenhang festgestellt,
dass K. in seiner Spielerlaubnis für den Zuschlag
als Kapellenleiter 50% eingetragen hat, so dass er
mehr Geld bezieht, als ihm lt. Einstufung zusteht.
Bei der Aussprache war die Position Knoblochs so,
dass er den Standpunkt vertrat, dass er nicht die
Pflicht habe zu arbeiten, sondern das „Recht
auf Arbeit“! Wie bekannt wurde, will Knobloch
die Prüfung als Berufsmusiker machen!
Leider wurde die durchaus richtige Handlungsweise
des Gen. Klay nicht mit allen Konsequenzen weitergeführt.
Knobloch war für die Dorffestspiele in Girbigsdorf
am 2. oder 3.8.75 vertraglich gebunden. Da ihm vorher
die Spielerlaubnis entzogen worden war, konnte er
diesen Vertrag nicht realisieren. Auf Drängen
des Bürgermeisters von Girbigsdorf wurde ihm
vom Rat des Kreises Görlitz eine Sondergenehmigung
zum Spielen erteilt.
Wenn die Eintragung des 50% Kapellenleiterzuschlag
in die Spielerlaubnis durch Knobloch selbst erfolgt
ist, stellt diese Handlung ein strafrechtlich zu verfolgendes
Delikt dar! Die Kapelle ist meines Wissens nach zu den 16. Arbeiterfestspielen
delegiert! Auch in dieser Beziehung müssten ja
entsprechende Schritte eingeleitet werden.
Görlitz, den 7.8.75
Bergen
Schw. f. AS |
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Kampfprogramm
Um den hohen
Anforderungen an Jugendtanzkapellen bei der Interpretation
von moderner Tanzmusik besser gerecht werden zu können,
nehmen wir den Kampf um den Titel "Hervorragendes Volkskunstkollektiv"
auf. Dabei haben wir uns folgende Aufgaben gestellt:
Qualifizierung
Alle Kapellenmitglieder qualifizieren sich auf musikalischem
Gebiet (theoretisch und praktisch), um die Qualität
des technischen und künstlerischen Leistungsver- mögens
zu erhöhen. Wir nehmen geschlossen am Ferienkurs für Instrumentalisten
der Musikhochschule Dresden im Februar 1975 teil. Dadurch
sollen die Voraus- setzungen für eine positive Einflußnahme
auf die Jugend bei der Geschmacks- bildung im Bereich moderner
Tanzmusik geschaffen werden als Teil der Heran- bildung zur
sozialistischen Persönlichkeit
Intensive Vorbereitung auf das Tanzmusikfest im März
1975 in Riesa. Ziel ist es dabei, die erreichte Sonderstufe
erfolgreich zu verteidigen und die Gelegenheit zum praktischen
Erfahrungsaustausch zu nutzen.
Repertoiregestaltung
Bereicherung unseres Repertoires durch Verwendung von Themen
der Klassiker und der Folklore zur Erhöhung der Vielseitigkeit.
Verstärkte Bemühungen auf dem Gebiet von Eigenkompositionen
und Eigenbear- beitungen von bereits vorhandenen Werken.
Übernahme von Tanzmusikproduktionen der sozialistischen
Bruderländer.
Gesellschaftliche Tätigkeit
Wir erklären unsere Bereitschaft zur Teilnahme an
folgenden kulturellen Veranstal- tungen:
- Festival der Volkskunst sozialistischer Bruderländer
im Mai 1975
- Leistungsvergleich der Jugendtanzkapellen der Stadt und
des Kreises Görlitz im Juni 1975
- Eventuelle Einsätze bei Kulturveranstaltungen im Kreis
Görlitz
- Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Kreiskabinett für
Kulturarbeit Görlitz.
- Gewinnung einer Einrichtung oder eines Betriebes für
die Übernahme einer Trägerschaft.
Görlitz, den 15.1.1975
REFLEXION - Görlitz
Gesangs - und Instrumentalgruppe |
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